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Seit Oktober 2009 gilt die neue  Energieeinsparverordnung (EnEV 2009).

Mit ihr wird die Einführung des Energieausweises für Wohn- und Nichtwohngebäude geregelt. So wird er bei Verkauf oder Neuvermietung oder Verpachtung von Wohngebäuden und auch von Nichtwohngebäuden erforderlich.

Wir informieren Sie gerne über die Regelungen, wie sie speziell für Ihre Immobilie zutreffen. Ob für Ihr Objekt eine Wahlmöglichkeit zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis für den Energieausweis besteht prüfen wir mit Ihnen für Ihre Immobilie.

Rufen Sie uns ganz unverbindlich an oder senden Sie uns einfach eine  E-mail.

Weitergehende Informationenn können Sie auf den Seiten des BMWI (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) nachlesen. Sie finden dort auch ausführliche Informationen zum Energieausweis und interessante Informationen aus vielen Bereichen der Energiesparmöglichkeiten.

 

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