Energieausweis, bedarfsorientiert
Der so genannte bedarfsorientierte Energieausweis stützt sich auf die tatsächlich
vorhandenen energetischen Eigenschaften eines Hauses unter Berücksichtigung der Bausubstanz des Objektes. Er wird nur für
Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten Pflicht, die vor 1978 errichtet wurden und nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen.
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Energieausweis, verbrauchsorientiert
Beim Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Energieverbrauch der Immobilie anhand der Verbrauchsabrechnung oder der verbrauchten Brennstoffmengen ermittelt. Diese Methode ist weniger aufwändig, jedoch sehr ungenau, da sie stark von den Benutzergewohnheiten geprägt ist.
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